Anwaltsleistungen

Rechtsgebiete

Ich betreue Sie in Ihren Anliegen persönlich und lege grossen Wert darauf, die Ausgangslage mit Ihnen zusammen zu analysieren, um Ihnen anschliessend verschiedene Lösungswege und Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen. Sie bestimmen anhand der erarbeiteten Entscheidbasis, welchen Weg wir bestreiten.

 

Ich bin beratend und prozessierend in folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Konkubinatsrecht
  • Ehe- und Familienrecht (Trennung, Ehescheidung, Kindesunterhalt)
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Erbrecht und Nachfolgeplanungen
  • Arbeitsrecht (privatrechtlich und öffentlichrechtlich)
  • Baurecht (privatrechtlich: Werkverträge und Auftragsrecht)
  • Bau- und Planungsrecht (öffentlichrechtlich)
  • Immobilien- und Sachenrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • bäuerliches Bodenrecht
  • Vertragsrecht (Verhandlung und Redaktion von Verträgen aller Art)
  • Submissionsrecht
  • allgemeines Verwaltungsrecht
  • Betreibungs- und Konkursrecht
  • Sportrecht
  • Gesellschafts-, Handels- und Stiftungsrecht
  • Strafverteidigung und Opfervertretung

Bei Bedarf arbeite ich mit Kollegen aus Fachgebieten und nichtanwaltlichen Spezialisten zusammen. Da ich zusätzlich in der Anwaltskanzlei Seidenhof in Luzern als Rechtsanwältin tätig bin, kann ich auf ein breites Netzwerk zurückgreifen.

 

AnwaltsHonorar

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin rechne ich nach tatsächlichem Zeitaufwand ab, wobei die gesamten anwaltlichen Bemühungen zu vergüten sind. Der Stundenansatz bestimmt sich unter anderem nach der Schwierigkeit und Komplexität des Falles, dem Interessen- und Streitwert sowie der Dringlichkeit. Ich rechne nach Minuten ab, sodass die kleinste Abrechnungseinheit 1 Minute darstellt. Zum Honorar hinzugerechnet werden die Auslagen für Fotokopien, Telefon, E-Mail, Porto etc. Effektive Barauslagen wie Reisespesen, Gebühren für Registerauszüge, Kurierdienste etc. werden separat in Rechnung gestellt. Das Honorar unterliegt der Mehrwertsteuer im Umfang von aktuell 7.7%.

 

Im Rahmen der Mandatierung ist jeweils zu prüfen, ob das Anwaltshonorar von einer Rechtsschutzversicherung oder allenfalls einer Haftpflichtversicherung übernommen wird. In bestimmten Fällen kann vor der zuständigen Behörde die sog. unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden. Mit dieser wird auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen und die Gerichtskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist deshalb an strikte Bedingungen geknüpft. Das entsprechende Formular für den Kanton Nidwalden und den Kanton Luzern finden Sie nachstehend.

Download
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege NW
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege NW
Adobe Acrobat Dokument 721.0 KB
Download
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege LU
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege LU
Adobe Acrobat Dokument 272.0 KB

 

"Wir Anwälte sind verpflichtet, diejenigen unserer Gesellschaft zu repräsentieren, die am wenigsten gehört werden, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit für alle gilt."