Für bestimmte Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen ist die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Ich biete Ihnen sämtliche notariellen Dienstleistungen an, wobei die Vornahme der öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung in der Kanzlei oder einem anderen Ort im Kanton Nidwalden stattfindet.
Ich unterstütze Sie in sämtlichen notariellen Angelegenheiten:
Die Gebühren für meine Notariatsdienstleistungen richten sich nach der im Kanton Nidwalden geltenden Verordnung über die Beurkundungsgebühren des Kantons Nidwalden (NG 268.12), welche für alle Urkundspersonen im Kanton Nidwalden verbindlich ist.
Die Preise für Notariatsdienstleistungen sind gemäss der Preiskanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) bekanntzugeben.Nachstehend findetn Sie die Preisliste für Notariatsdienstleistungen mit HInweisen für Konsumenten und Konsumentinnen.
Anwaltskanzlei und Notariat Jane Renggli
MLaw Jane Renggli
Dorfplatz 7
6052 Hergiswil
Telefon: 041 631 01 51
Email: renggli@anwaltskanzlei-renggli.ch