Notariatsleistungen

Notariatsbereiche

Für bestimmte Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen ist die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Ich biete Ihnen sämtliche notariellen Dienstleistungen an, wobei die Vornahme der öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung in der Kanzlei oder einem anderen Ort im Kanton Nidwalden stattfindet.

 

Ich unterstütze Sie in sämtlichen notariellen Angelegenheiten:

  • Grundstückgeschäfte (Grundstückkaufvertrag, Schenkungsverträge, Kaufvorverträge, Kaufrechts- und Vorkaufsverträge, Pfandverträge, Dienstbarkeitsverträge, Parzellierungsbegehren, Stockwerkeigentumsbegründungen,...)
  • Ehe- und Erbverträge, Testamente, Vermögensverträge
  • Vorsorgeaufträge
  • Gesellschaftsrecht (Firmengründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen,...)
  • Stiftungsrecht (Gründungen, Änderungen,...)
  • Beurkundung von Bürgschaften
  • Beglaubigungen von Kopien, Unterschriften und Übersetzungen

Notariatsgebühren

Die Gebühren für meine Notariatsdienstleistungen richten sich nach der im Kanton Nidwalden geltenden Verordnung über die Beurkundungsgebühren des Kantons Nidwalden (NG 268.12), welche für alle Urkundspersonen im Kanton Nidwalden verbindlich ist.

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Beurkundungsgebührenverordnung NW
Beurkundungsgebührenverordnung NW.pdf
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Die Preise für Notariatsdienstleistungen sind gemäss der Preiskanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) bekanntzugeben.Nachstehend findetn Sie die Preisliste für Notariatsdienstleistungen mit HInweisen für Konsumenten und Konsumentinnen.

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Notariatsgebühren NW gemäss PBV (Stand Juli 2020)
Notariatsgebühren NW gemäss PBV 07.2020
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